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RAT DES PASTORALEN RAUMES Krefeld-Meerbusch

gemaltes Kreisbild mit Zettel und Stift

Wählen Sie am 8./9. November. Gestalten Sie Kirche mit!

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das zentrale Planungs- und Entscheidungsgremium für die Kirche in Ihrem Pastoralen Raum.
Hier denken wir Kirche neu: vernetzt, zukunftsorientiert und nah bei den Menschen.

  • In diesem Gremium arbeiten Priester und Laien, Haupt- und Ehrenamtliche eng zusammen. Gemeinsam beraten und entscheiden sie über alle grundlegenden Fragen der Pastoral – mit dem Ziel, die Kirche in Zeiten des Wandels aktiv zu gestalten.
  • Die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rates sind in der offiziellen Satzung sowie der Wahlordnung klar geregelt.

Ihre Stimme zählt – Ihre Kirche, Ihre Wahl!

Zum ersten Mal werden im Bistum Aachen die Räte der Pastoralen Räume gewählt. Das ist Ihre Chance, Kirche mitzugestalten – nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen.

Sie können auf zwei Wegen mitwirken:

  • Wählen gehen: Setzen Sie am 8. und 9. November 2025 Ihr Kreuzchen und geben Sie der Kirche in Ihrem Pastoralen Raum eine Richtung.

  • Selbst aktiv werden: Kandidieren Sie für den Rat oder engagieren Sie sich in einem anderen Gremium. Ihre Ideen und Ihr Engagement sind gefragt!

Zusammensetzung und Amtsdauer

Im Rat des Pastoralen Raumes sind auf Beschluss des Regionalpastoralrates (= Rat des Pastoralen Raumes im Übergang) mit Stimmrecht je ein:e gewählte:r Direktkandidat:in pro Kirchengemeinde vertreten. Weiterhin werden zwei gewählte Kandidat:innen von der Jugendliste mit Stimmrecht Mitglieder im Rat stellen.

Darüber hinaus gehören laut Satzung als geborene Mitglieder mit Stimmrecht alle kanonischen und moderierenden Pfarrer sowie je eine:r Delegierte:r aus Leitung und Verwaltung dazu.

Nach der Konstituierung wird der Rat weitere Mitglieder mit Stimmrecht kooptieren oder ohne Stimmrecht als beratende Mitglieder berufen.

Der Rat berät die pastorale Ausrichtung im Pastoralen Raum auf Basis der Pastoralstrategie des Bistums und entwickelt ein Pastoralkonzept.

Der Rat verantwortet die Vergewisserung der Orte von Kirche und fördert deren Vernetzung.

Der Rat wird bei Vermögensfragen angehört, nimmt den Bericht der Leitung entgegen, entsendet Delegierte in regionale Gremien und wählt die ehrenamtlichen Mitglieder der Leitung.

Im Rat des Pastoralen Raumes sind auf Beschluss des Regionalpastoralrates (= Rat des Pastoralen Raumes im Übergang) mit Stimmrecht je ein:e gewählte:r Direktkandidat:in pro Kirchengemeinde vertreten. Weiterhin werden zwei gewählte Kandidat:innen von der Jugendliste mit Stimmrecht Mitglieder im Rat stellen.

Darüber hinaus gehören laut Satzung als geborene Mitglieder mit Stimmrecht alle kanonischen und moderierenden Pfarrer sowie je eine:r Delegierte:r aus Leitung und Verwaltung dazu.

Nach der Konstituierung wird der Rat weitere Mitglieder mit Stimmrecht kooptieren oder ohne Stimmrecht als beratende Mitglieder berufen.

Der Rat berät die pastorale Ausrichtung im Pastoralen Raum auf Basis der Pastoralstrategie des Bistums und entwickelt ein Pastoralkonzept.

Der Rat verantwortet die Vergewisserung der Orte von Kirche und fördert deren Vernetzung.

Der Rat wird bei Vermögensfragen angehört, nimmt den Bericht der Leitung entgegen, entsendet Delegierte in regionale Gremien und wählt die ehrenamtlichen Mitglieder der Leitung.

Laut Wahlordnung sind mindestens sechs und höchstens 16 Mitglieder des Rates zu wählen.

Auf Beschluss des Regionalpastoralrates werden je Pfarrei ein:e Vertreter:in in den Rat des Pastoralen Raumes gewählt. Dazu kommen zwei Jugendliche von der Jugendliste. Demnach sind insgesamt zwölf Mitglieder zu wählen.

Laut Wahlordnung sind mindestens sechs und höchstens 16 Mitglieder des Rates zu wählen.

Auf Beschluss des Regionalpastoralrates werden je Pfarrei ein:e Vertreter:in in den Rat des Pastoralen Raumes gewählt. Dazu kommen zwei Jugendliche von der Jugendliste. Demnach sind insgesamt zwölf Mitglieder zu wählen.

Das Wahlverfahren, welches durch den Regionalpastoralrat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2025 bestimmt wurde, sieht vor, dass die Wahllisten nach Wahlbezirken (= Pfarreien) gegliedert werden.
Gewählt ist jeweils die Person, die in dem entsprechenden Wahlbezirk die meisten Stimmen erhalten hat.

Das Wahlverfahren, welches durch den Regionalpastoralrat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2025 bestimmt wurde, sieht vor, dass die Wahllisten nach Wahlbezirken (= Pfarreien) gegliedert werden.
Gewählt ist jeweils die Person, die in dem entsprechenden Wahlbezirk die meisten Stimmen erhalten hat.

Die Liste der Kandidat:innen in den Wahlbezirken wird durch eine gesonderte Wahlliste von Jugendlichen ergänzt werden. Diese Liste gilt für den gesamten Pastoralen Raum. Das Höchstalter liegt zum Zeitpunkt der Wahl bei 27 Jahren. Die zwei Kandidat:innen mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Die Liste der Kandidat:innen in den Wahlbezirken wird durch eine gesonderte Wahlliste von Jugendlichen ergänzt werden. Diese Liste gilt für den gesamten Pastoralen Raum. Das Höchstalter liegt zum Zeitpunkt der Wahl bei 27 Jahren. Die zwei Kandidat:innen mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Rat berät die pastorale Ausrichtung im Pastoralen Raum auf Basis der Pastoralstrategie des Bistums und entwickelt ein Pastoralkonzept.

Der Rat verantwortet die Vergewisserung der Orte von Kirche und fördert deren Vernetzung.

Der Rat wird bei Vermögensfragen angehört, nimmt den Bericht der Leitung entgegen, entsendet Delegierte in regionale Gremien und wählt die ehrenamtlichen Mitglieder der Leitung.

Die Beratungen erfolgen synodal, d.h. es werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Ist dies nicht möglich, werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen.

Die Leitung im Pastoralen Raum wird vom Bischof eingesetzt. Zu ihr gehören in der Regel ein Pfarrer, zwei pastoral Mitwirkende, zwei ehrenamtlich Engagierte sowie der/die Verwaltungsleiter:in.

Pfarreiausschüsse sind vom Rat eingesetzte Ausschüsse auf Ebene der Pfarrei gemäß den Wahlergebnissen vor Ort. Die Ausschüsse sind das legitimierte Gremium für die pastorale Arbeit auf Pfarrebene analog zu den Kirchenvorständen.

In einem Themenausschuss beraten die Verantwortlichen der Fachgruppen und Sachgebiete über pastorale Herausforderungen und bringen ihre fachliche Expertise in den Rat ein.

Darüber hinaus übernimmt der Kirchengemeinde-verband mit seinen Organen und die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden die Personal- und Vermögensverwaltung.

Alle pastorale Tätigen mit bischöflichem Auftrag beraten und votieren in der Pastoralkonferenz anstehende Themen.

Die Vollversammlung der Orte von Kirche, die einmal jährlich tagt, setzt sich aus den Vertreter:innen aller vergewisserten Orte von Kirche zusammen. Sie dient dem Austausch und der Vernetzung, sie kann dem Rat des Pastoralen Raumes Themen benennen und Bedarfe anmelden.

Wahlausschuss und -vorstand

Der Wahlausschuss setzt die Vorgaben des Regionalpastoralrates (= Rat des Pastoralen Raumes im Übergang) zum Wahlverfahren um und kommuniziert das Wahlverfahren in alle Wahlbezirke (= Pfarreien).

Der Wahlausschuss trägt dafür Sorge, dass die Wahlordnung in allen Wahlbezirken eingehalten wird und an allen Orten unter gleichen Bedingungen gewählt werden kann.

Der Wahlausschuss des Pastoralen Raumes prüft in Zusammenarbeit mit den Wahlausschüssen vor Ort in den Wahlbezirken die Wählbarkeit der Kandidat:innen; stellt die Wahllisten auf; gibt die endgültigen Listen bekannt; bestellt die Wahlvorstände in den Wahlbezirken und prüft das endgültige Wahlergebnis.

Der Wahlausschuss wird mindestens acht Wochen vor der Wahl vom Regionalpastoralrat (= Rat des Pastoralen Raumes im Übergang) bestimmt. Dies erfolgte in der Sitzung vom 7. Mai, indem der Vorstand des Regionalpastoralrates zum Wahlausschuss bestimmt worden ist.

Die Aufgaben des Wahlvorstands übernimmt im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch der Wahlausschuss, der die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Kooperation mit den örtlichen Wahlvorständen übernimmt.

Der Wahlausschuss beauftragt einen Unterausschuss zur Erstellung der Jugendliste.

PFARREI-AUSSCHUSS

Zusammensetzung und Amtsdauer

Grundlage der Wahl für die Vorschlagslisten ist der Beschluss des Regionalpastoralrates vom 7. Mai 2025, der besagt, dass parallel zu den Kirchenvorständen auch pastorale Gremien vor Ort in den Kirchengemeinden/Pfarreien gewählt werden sollen.
Dies wird in der Satzung und Wahlordnung des Bistums ermöglicht. Formal werden die gewählten Ortsgremien vom neuen Rat des Pastoralen Raumes als Ausschüsse eingesetzt.

Wahlberechtigt sind alle, die der katholischen Kirche angehören, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Bistum Aachen haben oder dort aktiv sind.

Das Wahlrecht darf nur in einem Wahlbezirk wahrgenommen werden.

Wählbar ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und den Hauptwohnsitz in der Pfarrei (= Wahlbezirk) hat oder sich dort aktiv engagiert.

Die kandidierende Person muss schriftlich eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

Das passive Wahlrecht kann ausschließlich in einem Wahlbezirk wahrgenommen werden.

Der Wahlausschuss des Pastoralen Raumes entscheidet über die Voraussetzungen der Wählbarkeit.

Die Zahl der zu Wählenden ist nicht festgelegt. Auf Vorschlag des Wahlausschusses wird empfohlen, sich an den Vorgaben der Kirchenvorstands-Wahlen zu orientieren. Diese basieren auf der Anzahl der Katholik:innen im Wahlbezirk.

Außerdem gehört jeweils der leitende oder moderierende Pfarrer zum Ausschuss. Sie können jedoch diese Aufgabe an andere pastorale Mitarbeitende delegieren.

Der Ausschuss kann in Absprache mit dem Rat des Pastoralen Raumes weitere Mitglieder kooptieren.

Da der Pfarreiauschuss als Sachausschuss des Rates im Pastoralen Raum agiert, beträgt auch hier die Amtsdauer vier Jahre.

Wahlausschuss und -vorstand

Das für die Pfarrei zuständige pastorale Gremium benennt gemäß der Wahlordnung einen Wahlausschuss vor Ort, der vom Wahlausschuss des Pastoralen Raumes beauftragt wird. Diese müssen dort wahlberechtigt sein und dürfen selbst nicht zur Wahl stehen. Eine Person übernimmt die Kommunikation zum Wahlausschuss des Pastoralen Raum.

Zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl in den jeweiligen Pfarreien werden örtliche Wahlvorstände als Wahlhelfende eingesetzt. Diese müssen dort wahlberechtigt sein und dürfen selbst nicht zur Wahl stehen.

Der Wahlausschuss sucht Kandidat:innen und erstellt die entsprechende Liste. Er überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der Wahlordnung.

Der Wahlvorstand ist für die Organisation und die Durchführung der Wahl verantwortlich.

Wahlberechtigte, die in ein anderes Wählerverzeichnis aufgenommen werden wollen, melden sich beim entsprechenden Wahlvorstand und beantragen mündlich oder schriftlich die Aufnahme. Dazu legen sie eine schriftliche Erklärung vor, dass sie nicht in einem anderen Wahlbezirk (oder Pastoralen Raum) wählen werden.

Die Entscheidung über die Größe des Pfarreiausschusses obliegt den bisherigen pastoralen Gremien vor Ort.

Der Wahlausschuss empfiehlt, sich an den Zahlen der Kirchenvorstands-Wahlen zu orientieren.

Wahlorganisation

Diese Aufgabe übernehmen die Wahlvorstände vor Ort, die in enger Absprache mit dem Wahlausschuss im Pastoralen Raum agieren.

Der Wahlausschuss des Pastoralen Raumes lädt rechtzeitig die örtlichen Wahlvorstände zu einem Koordinationstreffen ein, damit die Rahmenbedingungen abgestimmt werden können.

Der Wahlausschuss im Pastoralen Raum erstellt einen eigenen Jugendwahlzettel, der an alle örtlichen Wahlvorstände weitergeleitet wird. Ebenso ist darauf zu achten, dass Jugendliche und Junge Erwachsene, die Briefwahl machen möchten, auch den entsprechenden Wahlschein mit amtlichem Briefumschlag erhalten.

Das Wählerverzeichnis entwickelt sich aus den Angaben des Meldewesens.
Ggf. werden weitere Wahlberechtigte aufgenommen.

Bei den Wahlhandlungen müssen jeweils drei Mitglieder des Wahlvorstands bzw. Wahlhelfende ununterbrochen anwesend sein.

Die Kirchenvorstandswahl und die Wahl zum Pastoralen Raum sind jeweils getrennt durchzuführen (unter- schiedliche Urnen, klare räumliche Trennung oder zumin- dest unterschiedliche Stimmzettel, die unterschiedliche Farben haben sollten sowie immer getrennte Auszählung).

Im Treffen der Wahlvorstände wird der Wahlausschuss des Pastoralen Raumes entsprechende Materialien abstimmen und zentral zur Verfügung stellen.

Alle Wahlhandlungen sind bis zur Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich.

Die Wählenden geben den Wahlhelfenden zur Überprüfung ihre persönlichen Daten bekannt. In Zweifelsfällen ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Die Wählenden kreuzen zum einen den Namen des/der gewünschten Direktkandidat:in an und in einer zweiten Liste maximal so viele Namen an, wie Kandidat:innen für der Pfarreiausschuss zu wählen sind.

Weitere Kennzeichnungen des Stimmzettels machen diesen ungültig.

Jugendliche und Junge Erwachsene (zwischen 14 und 27 Jahren) erhalten zusätzlich den Wahlschein der Jugendliste, auf dem sie bis zu zwei Namen ankreuzen können.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Pfarreiausschuss berät und gestaltet die pastorale Entwicklung vor Ort in Kooperation mit dem Pfarrer auf Basis der Pastoralstrategie mit.
Dabei werden besonders die Übergänge von der bisherigen Struktur in die neuen Netzwerke in den Blick genommen.

In Fortführung der Satzung des Rates erfolgen die Beratungen im Pfarreiausschuss ebenfalls synodal, d.h. es werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Ist dies nicht möglich, werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen.

Dem Ausschuss gehört mindestens ein Mitglied des Rates des Pastoralen Raumes (= der/die direkt gewählte Kandidat:in) an. Der Ausschuss berichtet somit regelmäßig an den Rat. Außerdem sind Protokolle zu erstellen.

Der gewählte Direktkandidat ist geborenes Mitglied des jeweiligen Pfarreiausschusses.

Briefwahl

Die Briefwahl kann beim Wahlvorstand beantragt werden. Dieser händigt einen Briefwahlschein und die Wahlzettel mit amtlichen Briefumschlägen aus.

Diese Ausgabe wird in einer separaten Liste registriert.

Mit der Bekanntgabe der endgültigen Wahllisten beginnt die Frist, in der Briefwahl beantragt werden kann. Dies ist im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch ab dem 13.10.25. Am Mittwoch vor der Wahl (05.11.2025) endet diese Möglichkeit.

Die Unterlagen müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale beim jeweiligen Wahlvorstand eingegangen sein.

Der/die Wählende füllt den/die Wahlschein(e) aus. Diese(r) wird/werden in einem amtlichen Briefumschlag verschlossen und mit dem Briefwahlschein in einem weiteren Umschlag an den Wahlvorstand versandt. Die Post muss vor Ende der Öffnungszeiten beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Die Abgabe der Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlzettel werden den Wahlzetteln aus der Urne hinzugefügt.

Alle Papiere sind Bestandteil der Dokumentation.

Verhältnis der zeitgleichen Wahlen:
Kirchenvorstand und
Rat des Pastoralen Raumes

Nein, es sind zwei unterschiedliche Wahlen, mit jeweils eigenem Wahlvorstand. Die Wahlen sind jeweils getrennt durchzuführen (unterschiedliche Urnen, klare räumliche Trennung oder zumindest unterschiedliche Stimmzettel, die unterschiedliche Farben haben sollten sowie immer getrennte Auszählung).

Personenidentität zwischen den Mitgliedern der jeweiligen Wahlvorstände für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl des Rates Pastoralen Raumes ist rechtlich möglich.

Zu beachten ist, dass die Mitglieder der Wahlvorstände nicht zur Wahl stehen, aber wahlberechtigt sind. Sie wer- den von unterschiedlichen Gremien (Kirchenvorstand, BGV Aachen, Justitiariat, Stand: 26.05.2025) bestellt.

Die jeweils geltenden Regelungen zur KV-Wahl und Wahl des Rates des Pastoralen Raumes müssen eingehalten werden. Bei den Wahlhandlungen müssen jeweils drei Mitglieder des Wahlvorstands bzw. Wahlhelfende ununterbrochen anwesend sein.

Die Wahlen sind jeweils getrennt durchzuführen.

Timeline

Timeline

 

Wahlausschuss Pastoraler Raum

Wahlausschüsse Pfarreien

07.05.2025

Regionalpastoralrat KR setzt den Vorstand als Wahlausschuss ein.

 

Mai/Juni 2025

Adaption der allgemeinen Wahlordnung des Bistums Aachen für den Pastoralen Raum KR-MB

Absprachen mit dem BGV

Beratungen im Wahlausschuss

 

Juli 2025

Entscheidung des Bischofs über den Zuschnitt des Pastoralen Raumes KR-MB

 

ab August 2025

Veröffentlichung der Werbe- und Info-Materialien im Pastoralen Raum

* Erstellung einer Jugendliste

Einsetzung von örtlichen Unterausschüssen

* Werbung vor Ort

* Kandidat:innensuche vor Ort

September 25

Kooperation mit den örtlichen Wahlausschüssen

* Klärung von „Nahtstellen“                   

 

Sept./Okt. 2025

Koordination der Wahlvorstände

Einsetzung von örtlichen Wahlvorständen

* organisatorische Vorbereitung der Wahl vor Ort

27.09.2025

Bekanntgabe der vorläufigen Kandidat:innenliste für den Rat des Pastoralen Raumes (inkl. Jugendliste) durch den Wahlausschuss

Bekanntgabe der vorläufigen Kandidat:innenliste für den Pfarreiausschuss

ab 01.10.2025

(bis zum 29.10.)

 

Wählerverzeichnisse veröffentlichen – Ergänzungen möglich

11.10.2025

Bekanntgabe der endgültigen Liste für den Rat des Pastoralen Raumes (inkl. Jugendliste)

Bekanntgabe der endgültigen Listen

ab 13.10.2025

(bis zum 05.11.)

 

Ausgabe der Briefwahlunterlagen (inkl. Jugendliste)

06.11.2025

 

Information zur Briefwahl an die Wahlvorstände

08./09.11.2025

Wahlen

Wahlen

09.11.2025

Ab 14.00 Uhr im Büro der Regionen:

Wahlausschuss des Pastoralen Raumes nimmt die Wahlunterlagen entgegen – Überprüfung der Ergebnisse

Auszählung durch die Wahlvorstände – Übermittlung der Wahlunterlagen an den Wahlausschuss des Pastoralen Raumes

15./16.11.2025

Bekanntgabe + Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Bekanntgabe + Veröffentlichung der Wahlergebnisse

bis 23.11.2025

Möglichkeit des Widerspruchs

(mit Weiterleitung an den Bischof)

 

ab 23.11.2025

Konstituierung des Rates im Pastoralen Raum mit Kooptierung + Berufungen spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.

Ggf. Kooptierung weiterer Mitglieder (in Absprache mit dem Rat des Pastoralen Raumes)

 

Sitzung des Rates mit Wahlen des Vorstandes und Beauftragung der Pfarreiausschüsse

 

zwei Wochen nach der Konstituierung

Bekanntgabe der Namen + Funktionen aller Mitglieder im Rat des Pastoralen Raumes

Bekanntgabe aller Namen der Mitglieder in den Pfarreiausschüssen