Im Rat des Pastoralen Raumes sind auf Beschluss des Regionalpastoralrates (= Rat des Pastoralen Raumes im Übergang) mit Stimmrecht je ein:e gewählte:r Direktkandidat:in pro Kirchengemeinde vertreten. Weiterhin werden zwei gewählte Kandidat:innen von der Jugendliste mit Stimmrecht Mitglieder im Rat stellen.
Darüber hinaus gehören laut Satzung als geborene Mitglieder mit Stimmrecht alle kanonischen und moderierenden Pfarrer sowie je eine:r Delegierte:r aus Leitung und Verwaltung dazu.
Nach der Konstituierung wird der Rat weitere Mitglieder mit Stimmrecht kooptieren oder ohne Stimmrecht als beratende Mitglieder berufen.